Information Masernschutzgesetz

19. Juli 2022

Liebe Eltern,

in meiner Elternmitteilung vom Dezember 2021 hatte ich Sie darüber informiert, dass sich die Übergangsfrist für den Nachweis des Masernschutzes bis zum 31.07.2022 verlängert hat, verbunden mit der Bitte, den Nachweis dennoch schon bis zu den Weihnachtsferien 2021 an uns zu übermitteln.Nach heutigem Stand wird die Übergangsfrist nun tatsächlich zum 31.07.2022 enden und die Schule ist ab dem 01.08.2022 gesetzlich verpflichtet, all diejenigen an das Gesundheitsamt zu melden, die ihrer Nachweispflicht noch nicht nachgekommen sind.Weitere Informationen dazu finden Sie z. B. auf https://gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/hygiene-und-infektionsschutz/masernschutzgesetz.htmlHerzliche GrüßeMartin Zimmermann

alle Neuigkeiten

Bildergalerie

Mons-Tabor-Gymnasium

Von-Bodelschwingh-Straße 35, 56410 Montabaur
Telefon: +49 2602 15800, Fax: +49 2602 158010
eMail Schulleitung