Sport

Der Fachbereich Sport des MTG hat sich zum Ziel gesetzt, den Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Sportangebot darzubieten.  Neben der Vermittlung der klassischen Ballsportarten, den leichtathletischen Disziplinen sowie der Gymnastik und des Tanzens, wird auch in Trendsportarten reingeschnuppert (z.B, Flag Football, Ultimate Frisbee, Le parcours, etc.). Zudem besuchen die 5. und 6. Klassen im Rahmen des Sportunterrichts das Schwimmbad und vertiefen dort ihre Schwimmfertigkeiten.

Die Schülerinnen und Schüler haben des Weiteren die Möglichkeit der Individualisierung ihrer sportlichen Aktivitäten am MTG: Es besteht ein breites Angebot an Sport-AGs und in der gymnasialen Oberstufe (MSS) kann ein sportlicher Schwerpunkt (2 Halbjahre) gewählt werden. Für Sportbegeisterte besteht ebenfalls die Möglichkeit, Sport als Leistungsfach in der Oberstufe zu wählen.

1. Regelungen für das Fach Sport

1.1. Kleidung, Getränke, Brille und Wertsachen

Im Sportunterricht sind Sportkleidung (T-Shirt, Sweatshirt, kurze bzw. lange Hose, Socken) und feste Sportschuhe zu tragen.
In die Sporthalle ist als Getränk nur Wasser in unzerbrechlichen Mehrwegflaschen mitzunehmen.
Die Brille sollte schulsporttauglich sein, d.h. mit Kunststoffgläsern ausgestattet und leicht sein, sowie ein flexibles, fest sitzendes Gestell haben.
Zum Schwimmunterricht wird aus hygienischen Gründen für Schüler eine Schwimmhose ohne Baumwollunterbekleidung und aus sporttechnischen Gründen für Schülerinnen ein Badeanzug oder ein Sportbikini empfohlen.
Für mitgebrachte Wertsachen (Handy, Portemonnaie, etc.) kann in der Umkleide, aber auch in der Wertsachenkiste, keine Haftung übernommen werden.

1.2. Teilnahme muslimischer Kinder und Jugendlicher im koedukativen Sport- und Schwimmunterricht

Hierzu gelten die Regelungen des Faltblatts „ Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule- , Informationen, Orientierungen und Empfehlungen“ des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz (2017)

https://eltern.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/eltern.bildung-rp.de/Flyer_Muslimische_Kinder_und_Jugendliche_in_der_Schule.pdf).

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Kopftücher bei muslimischen Schülerinnen so zu befestigen sind, dass die geforderten sportlichen Leistungen und Hilfestellungen möglich sind.

1.3. Schmuck

Die Schülerin/ der Schüler hat den gesamten Schmuck und Piercings abzulegen. Schmuckstücke, die nicht abgelegt werden und zu einer Gefährdung sowohl der eigenen Person als auch der Mitschüler führen können, müssen mit Tape abgeklebt  bzw. bei Festivalbändchen beispielsweise mit engen Schweißbändern überdeckt werden. Die Entscheidung bei welchen sportlichen Betätigungen eine Gefährdung im Einzelfall gegeben ist, trifft der Sportlehrer.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler entsprechenden Anordnungen nicht Folge leistet, muss ihr bzw. ihm die aktive Teilnahme an Übungen untersagt werden und hierdurch nicht feststellbare Leistungen können mit der Note 6 (ungenügend) bewertet werden.

1.4. Krankheit und Atteste

Entschuldigungen und Atteste müssen bei einem Versäumnis des Sportunterrichts spätestens nach 7 Tagen schriftlich vorgelegt werden. Bei Abwesenheit der Sportlehrkraft sind Entschuldigungen binnen dieser Frist im Sekretariat abzugeben. Sollte der Schüler binnen dieser Frist die Schule nicht besuchen, sind die Entschuldigungen und Atteste per e-mail (Scan, Foto) oder Fax an das Sekretariat zu senden.
Bei einer Nichtteilnahme von mehr als 2 Wochen bzw. bei Vorliegen einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung, die die Durchführung bestimmter sportlicher Aktivitäten nicht ermöglicht, muss ein fachärztliches Attest vorgelegt werden. Letzteres soll Angaben über den Einschränkungsgrad der Leistungsfähigkeit, den voraussichtlichen Zeitraum der Einschränkung sowie Angaben zu möglichen erlaubten sportlichen Betätigungen beinhalten, s. 1.4.2. Damit ist die Schülerin/der Schüler zwar von der aktiven Teilnahme befreit, nicht aber von der Anwesenheitspflicht. Ausnahmen gelten nur nach persönlicher Absprache mit der Lehrkraft.
Eine mögliche Attest-Vorlage der  Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin finden Sie im Internet unter:

http://www.lehrer.uni-karlsruhe.de/~za343/osa/material/download/Aerztliche%20Bescheinigung.pdf

Menstruationsbeschwerden sollten – abgesehen vom Schwimmunterricht – kein Entschuldigungsgrund für eine Nichtteilnahme sein, sondern sind sicherlich im Einzelfall zu klären und bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Entschuldigung der Eltern. Oftmals kann dosierte Bewegung Verkrampfungen lösen, Beschwerden lindern und eine gesunde Einstellung zu den natürlichen Körpervorgängen positiv beeinflussen.

2. Grund- und Leistungsfach Sport in der Sekundarstufe II

2.1. Wahl des Sportkurses

Gegen Ende der 10. Klasse wählen die Schüler eine Schwerpunktsportart, die sie in ihrem Sportkurs mit Vertiefung über zwei Halbjahre durchführen möchten.
Das Angebot der zu wählenden Sportarten richtet sich nach den personellen, sachlichen und organisatorischen Möglichkeiten der Schule.
Bei Überbelegung des mit Erstwahl präferierten Sportkurses wird die mit Zweit- bzw. Drittwahl genannte Sportart zur Verteilung auf die Sportkurse berücksichtigt.
Ein Tausch 1:1 von einem in einen anderen Kurs ist in Absprache mit den jeweiligen Sportlehrern  bis zum Umwahltermin in Stufe 11/1 möglich.
Der gesamte Sportunterricht eines Kurses in der Oberstufe wird, soweit möglich, von einer Lehrkraft erteilt.
Jedes der angebotenen Sportkursprogramme ist für Schülerinnen als auch Schüler belegbar.
Im Falle einer Nichtversetzung oder eines freiwilligen Rücktritts besteht keine Gewähr auf einen bevorzugten Sportkurs.

2.2 Qualifikation im Grundfachbereich

Es können bis zu drei Halbjahreskurse ab 11/2 aus Sport in die Grundfachqualifikation eingebracht werden.
Wird ein oder mehr als ein Kurs in Sport eingebracht, so muss der Kurs der Stufe 13 enthalten sein.
Der Sportkurs mit Schwerpunkt Schwimmen wird am MTG in der Oberstufe aus organisatorischen Gründen nur montags in der 9./10.Stunde (Stufe 12/2 und/oder Stufe 13) angeboten; dies ist bei der Wahl des Sportkursprogramms hinsichtlich der Qualifikation zu beachten.
War der Schüler vom Sportunterricht befreit, und musste stattdessen ein Ersatzfach belegen, so können bis zu vier Kurse dieses Fachs eingebracht werden.
Sport kann nicht 4. Prüfungsfach sein.

2.3. Sport als Leistungsfach

Für Schülerinnen und Schüler des MTG besteht seit dem Schuljahr 2017/2018 wieder die Möglichkeit Sport als Leistungsfach zu belegen.  Im Rahmen des Leistungsfaches können sie sich in den 7 Wochenstunden intensiv mit den jeweiligen Sportarten und der Theorie beschäftigen.
Die Schülerinnen und Schüler, welche Sport als LK belegen, fahren neben der Kursfahrt auch auf Skifahrt (Schule an einem anderen Ort), während der sie die Techniken des alpinen Skilaufs vertiefen oder gar erlernen.
Weitere Infos zu Inhalten  und Regularien des Leistungsfaches Sport finden sich auf dem Bildungsserver  des Landes Rheinland-Pfalz (https://lehrplaene.bildung-rp.de/?keyword=sport) . Bei Fragen informiert aber auch gerne der Fachbereich Sport.

2.4. Besonderheiten der Entschuldigungspraxis

Grundsätzlich gelten die in Nr. 1.4. aufgeführten Regelungen auch für die Oberstufe.
Wenn sich eine Schülerin/ein Schüler während des Vormittagsunterrichts krank meldet, ist das Fehlen im Sportunterricht nicht automatisch entschuldigt. Hierzu muss der Schüler:
entweder der Lehrkraft, die ihn wegen Krankheit entlässt, eine schriftliche Information (Name, Datum, Entschuldigungsgrund) für die Sportlehrkraft übergeben, oder den Sportlehrer vormittags direkt informieren.
Wenn ein Versäumnisgrund während der Mittagspause bzw. nach der 6. Stunde eintritt, ist das Sekretariat unmittelbar darüber telefonisch zu informieren.
Fehlt der Schüler unentschuldigt, so werden die nichterbrachten Leistungen in den Sporttests, die in dieser Stunde durchgeführt wurden, mit der Note ungenügend  bewertet.

2.5. Ersatzfach

Ist die Schülerin/der Schüler durch ein ärztliches Attest so lange vom Sport befreit, dass eine Notenfindung nicht möglich ist, muss ein Ersatzfach gewählt werden. Wenn eine Teilnahme am Sportunterricht wieder möglich ist, ist eine individuelle Regelung zu treffen.

Alle Informationen und Regelungen zum Sportunterricht finden Sie auch hier zum Download. 

Deutsches Sportabzeichen

Manches sank 1912, anderes wiederum wurde erschaffen. Seit dem Jahr 1912 gibt es nämlich in Deutschland das Deutsche Sportabzeichen. Man muss in den vier motorischen Disziplinen Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer und Koordination bestimmte Leistungen erbringen.
Auf Grund seiner Altersstufe, seines Geschlechts und seiner Leistungsklasse kann man, je nach erbrachter Leistung, einmal im Jahr das Sportabzeichen in Bronze, Silber oder Gold vom Deutschen Olympischen Sportbund verliehen bekommen.
An unserer Schule ermöglichen es wir immer allen Schülern der 5. und 6. Klassen, diese Auszeichnung im Zuge des Sportfestes zu erlangen. Jedoch sind vorher u.a. der 800m- bzw. 1000m-Lauf schon im Sportunterricht abgeleistet worden. Ebenso muss man das Schwimmen als Disziplin absolviert haben. Dies wurde bereits schon oft in einer groß angelegten Schwimmaktion an einem Vormittag durch die SportlehrerInnen ermöglicht. Man kann aber auch selbstständig, z.B. in den Ferien, ins Schwimmbad gehen und sich den Nachweis über die geforderten Schwimmwerte bestätigen lassen.
Wer mehr über das Sportabzeichen und die einzelnen Disziplinen erfahren möchte, kann sich gerne an seine Sportlehrerin oder seinen Sportlehrer wenden oder informiert sich unter „Deutsches Sportabzeichen“ (https://www.deutsches-sportabzeichen.de/) im Internet.

Übrigens: Nicht nur alle SchülerInnen unserer Schule, sondern auch LehrerInnen und Eltern können das Sportabzeichen ablegen. Mit 80 Jahren und mehr muss man auch nicht mehr so schnell laufen …

Fußball am Mons-Tabor-Gymnasium

Für alle Freunde des runden Leders gibt es am MTG ein vielfältiges Angebot: So bieten wir für fast alle Jahrgangsstufen eine Fußball-AG an und nehmen mit unseren Mädchen- und Jungenmannschaften regelmäßig an den Wettbewerben „Jugend trainiert für Olympia“ und „Fritz-Walter-Cup“ erfolgreich teil.
Darüber hinaus sind wir eine von wenigen DFB-Junior-Coach Ausbilderschulen in Rheinland-Pfalz. Das heißt in Kooperation mit dem Deutschen Fußballbund und dem Fußballverband Rheinland gibt es bei uns für die älteren Schüler alle zwei Jahre die Möglichkeit, einen zertifizierten Trainerschein zu erwerben.

Wenn Ihr Lust habt, schaut doch mal vorbei!

Triathlon am Mons-Tabor-Gymnasium

Auf Initiierung von Spitzentriathlet Boris Stein, der damals Referendar an unserer Schule war, ging die erste Triathlon Mannschaft, hauptsächlich bestehend aus Vereinsmitgliedern der RSG Montabaur bei Jugend trainiert für Olympia an den Start und nimmt seitdem jedes Jahr an den Wettkämpfen auf Landesebene teil. Die Kinder trainieren hauptsächlich in der DLRG und dem Triathlon Verein Montabaur. Jeder Schüler und jede Schülerin aller Altersklassen sind hier zum Schnuppern immer willkommen und können sich auch vor dem JtfO Termin gerne ins Training einklinken.
Was ist Triathlon genau? Triathlon besteht aus drei Sportarten, nämlich dem Schwimmen, Radfahren und Laufen, genau in dieser Reihenfolge. Die Streckenlängen variieren je nach Wettkampfart und Altersklasse. Die Königsdisziplin des Langdistanztriathlon ist der Ironman mit 3,8 km Schwimmen, 180 km Radfahren und 42,2 km Laufen.

https://www.triathlon-tipps.de/die_wettkampf-distanzen_beim_triathlon_si_527.html

1) Klassischer Triathlonwettbewerb

Alle Jungen und alle Mädchen starten, nach dem Geschlecht getrennt, in jeweils zwei Startwellen gemeinsam in der klassischen Triathlonreihenfolge.

2) Staffelwettbewerb

Der Staffelwettbewerb wird nach dem ABC-Modell gestaltet. Jede Schule stellt zwei gemischte Staffeln (zwei Jungen/ein Mädchen und zwei Mädchen/einen Jungen).
Der erste Starter schwimmt, der zweite fährt Rad, der dritte läuft – anschließend schwimmt der zweite Starter, der dritte fährt Rad und der erste läuft – abschließend schwimmt der dritte Starter, der erste fährt Rad und der zweite läuft.
Die Wechsel erfolgen durch eine Körperberührung am Beckenrand bzw. in der Wechselzone.

Wertung

Beim klassischen Triathlon kommen jeweils die drei besten Jungen und Mädchen in die Wertung. Ihre sechs Zeiten werden addiert. Kann ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet.
Beim Staffelwettbewerb werden beide Staffeln gewertet. Sollte eine Staffel nicht das Ziel erreichen oder disqualifiziert werden, wird für sie die Zeit der in ihrem Lauf letztplatzierten Staffel plus 60 Sekunden gewertet.
Für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe aus den Zeiten der beiden Teilwettbewerbe. Bei Zeitgleichheit zählt die bessere Gesamtzeit beider Staffeln.

Bei JtfO Triathlon führen beide Formate der Wettkampfklasse III (Jahrgänge 2003 - 2006) zum Bundefinale nach Berlin.

Schwimmen 200m - Radfahren 3000m - Laufen 1000m

Wenn du Lust hast, bei einem Format dabei zu sein, dann melde dich bei Frau Acar (julia.acar@mtg-mt.de) an. Wir freuen uns über mehr begeisterte Outdoor-Sportler, ob Schwimmer, Radfahrer und/oder Läufer!

Unter- und Mittelstufe: 
https://lehrplaene.bildung-rp.de/ 
Sport – Sekundarstufe I

Grund- und Leistungsfach Sport:
https://lehrplaene.bildung-rp.de/ 
Sport Gymnasium Sek II

Regelungen für die Sek II am MTG:

11/1:  Themenorientierter Fitness-Kurs mit folgenden Leistungstests:

  • Coopertest: gemessene Laufstrecke innerhalb von 12 Minuten
  • Bayern-Test: erreichte Punktzahl in einem 6-Stationen-Training
  • weitere Tests zu den motorischen Grundlagen (Kraft, Ausdauer und Koordination)
  • in 11/2-13 möglich    

Im weiteren Verlauf der Qualifikationsphase von Stufe 11/2 bis 13

  • Die gewählte Schwerpunktsportart über zwei Halbjahre, s. Nr. 2.1.
  • 1 Halbjahr Leichtathletik verpflichtend für alle Sportkurse des MTG
  • Eine dritte Sportart aus Gruppe A, B oder C in Abstimmung mit dem Sportlehrer. Hierbei gilt einschränkend, dass jeder Sportkurs im Verlauf der Qualifikationsphase mindestens eine Individual- und eine Mannschaftssportart durchführt:

Gruppe A: Individualsportarten: Gymnastik/Tanz, Leichtathletik, Schwimmen; Turnen
Gruppe B: Mannschaftssportarten: Basketball, Handball, Fußball, Volleyball
Gruppe C: neue Sportarten, am MTG beispielsweise Badminton als Einzelsportart

Die 14 Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches Sport
Berichte aus dem Fachbereich
15 neue Juniorcoaches am MTG ausgebildet

Im Rahmen der Projektwoche kurz vor den Sommerferien fand zum mittlerweile vierten Mal die DFB-Junior-Coach-Ausbildung am Mons-Tabor-Gymnasium statt. An insgesamt vier Tagen erhielten die Schülerinnen und Schüler in Theorie-, Praxis- und Online-Phasen erste Einblicke in das Fußballtraining mit …

26. August 2024 Sport
weiterlesen
Aufregender Sieg der MTG-Triathleten bei Jugend trainiert für Olympia

Am Montag, den 8.7.24 konnten die Triathleten des Mons-Tabor-Gymnasiums abermals den Landessieg nach Hause fahren.

Das Bundesfinale knapp verpasst

Den leider undankbaren zweiten Platz erreichten unsere Fußballerinnen beim Landesfinale am 13. Juni 2024 in Eisenberg (Pfalz). Nach überzeugenden Siegen im Regionalfinale erreichten unsere Fußballerinnen der Jahrgänge 2010 bis 2012 das Landesfinale und trafen dort auf die gastgebende IGS Eisenberg …

18. Juni 2024 Sport
weiterlesen
Auch Fußballerinnen erreichen Regionalfinale

Nach der erfolgreichen Hallenrunde mit der Teilnahme am Landesfinale standen für unsere Fußballerinnen in der zweiten Aprilwoche die Turniere in der Spielrunde „Jugend trainiert für Olympia“ an. Unsere Jüngsten trafen dabei auf zwei Teams des Gymnasiums Koblenz-Asterstein. Bei den letzten …

09. Mai 2024 Sport
weiterlesen
Einzug des MTG-Teams in regionale Endrunde

Nach der langen Auswärtsfahrt ins Wissener Stadion erlebte unser Team des MTG bereits in den ersten Minuten eine kalte Dusche und ging nach einer Unaufmerksamkeit in der Defensive mit 0:1 in Rückstand. Fortan bestimmten wir das Spielgeschehen und kamen folgerichtig durch einen schönen Querpass von …

18. April 2024 Sport
weiterlesen

Alle Berichte aus dem Fachbereich Sport

Mons-Tabor-Gymnasium

Von-Bodelschwingh-Straße 35, 56410 Montabaur
Telefon: +49 2602 15800, Fax: +49 2602 158010
eMail Schulleitung