Mainzer Studienstufe

MTGSpezielle Regelungen am Mons-Tabor-Gymnasium

Um eine erfolgsorientierte Zusammenarbeit zwischen Schüler/innen und Lehrer/innen an einer großen Schule wie dem Mons-Tabor-Gymnasium zu ermöglichen, ist es natürlich nötig, gewisse verbindliche Orientierungsrahmen des Handelns abzustecken.

Derartige Regelungen für die tägliche Arbeit in der MSS sind hier zusammengefasst:

  1. Entschuldigungsregelung am MTG
  2. Brauchtumspflege am MTG
  3. Interne Logik des Gemeinschaftskundeunterrichts und des bilingualen Unterrichts in der Oberstufe

 

  1. Entschuldigungsregelung am MTG
    Schulversäumnisse gemäß §37 Schulordnung
    Sind Schülerinnen und Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, haben sie oder im Falle der Minderjährigkeit die Eltern die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und die Gründe spätestens am dritten Tag schriftlich darzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden.
    Konkrete Regelung für das MTG: Fehlstunden in Verbindung mit Klassen- bzw. Kursarbeiten (KA), schriftlichen Überprüfungen (SÜ) und anderen angekündigten Leistungsnachweisen (LN)
    1. Wenn die Fehlzeit am Tag der KA / SÜ / LN beginnt oder bereits vorher begonnen hat, dann muss der/die Betreffende seine Abwesenheit spätestens am Vormittag des Tages der KA / SÜ / LN vor Beginn der 1. Stunde (telefonisch) im Sekretariat melden.
    2. Wenn sich die Ursache des Fehlens erst unmittelbar vor der KA / SÜ / LN einstellt, so ist die Fachlehrerin/der Fachlehrer (ersatzweise die Stammkursleitung, der MSS-Leiter oder ein Mitglied der Schulleitung) umgehend zu benachrichtigen.
    3. Im Falle einer aktuellen Abmeldung vom Unterricht ist umgehend die Fachlehrerin/der Fachlehrer der nachfolgenden Stunde (ersatzweise die Stammkursleitung, der MSS-Leiter oder ein Mitglied der Schulleitung) davon in Kenntnis zu setzen.
    4. Zu jedem der genannten Fälle ist unmittelbar im Anschluss an die Fehlzeit eine schriftliche Entschuldigung notwendig. Die versäumte Unterrichtszeit ist dann entschuldigt, wenn die Entschuldigung rechtzeitig vorgelegt wird und der Grund des Fehlens akzeptiert wird. 5. Gemäß Schulordnung § 49, 2 gilt : „Versäumt ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen Leistungsnachweis oder verweigert er ihn, so wird die nicht erbrachte Leistung als „nicht feststellbar“ festgehalten. Hierfür wird die Note „ungenügend“ erteilt.

  2. Brauchtumspflege am MTG:
    1. Die Beurlaubung für derartige Anlässe kann höchstens für einen Unterrichtstag erfolgen.
    2. Die Schüler legen dem üblichen Beurlaubungsantrag eine schriftliche Mitteilung bei, welche Veranstaltung am Beurlaubungstag in welcher Gemeinde zu welcher Uhrzeit vorgesehen ist.
    3. Über diesen Antrag entscheidet der/die Stammkursleiter/in, die Fachlehrer/innen zeichnen die Kenntnisnahme ab, um unentschuldigte Fehlstunden zu vermeiden.

  3. Gemeinschaftkunde und bilingualer Unterricht in den Jahrgangsstufen 11, 12 und 13:
    Gemeinschaftskundelogik für Schüler, die ab 2011 in die MSS eintreten:

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