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Information Masernschutzgesetz

  • 19 Juli 2022 |

Liebe Eltern,mtg logo startseite

in meiner Elternmitteilung vom Dezember 2021 hatte ich Sie darüber informiert, dass sich die Übergangsfrist für den Nachweis des Masernschutzes bis zum 31.07.2022 verlängert hat, verbunden mit der Bitte, den Nachweis dennoch schon bis zu den Weihnachtsferien 2021 an uns zu übermitteln.

Nach heutigem Stand wird die Übergangsfrist nun tatsächlich zum 31.07.2022 enden und die Schule ist ab dem 01.08.2022 gesetzlich verpflichtet, all diejenigen an das Gesundheitsamt zu melden, die ihrer Nachweispflicht noch nicht nachgekommen sind.

Weitere Informationen dazu finden Sie z. B. auf 
https://gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/hygiene-und-infektionsschutz/masernschutzgesetz.html

Herzliche Grüße
Martin Zimmermann

Letzte Änderung am Dienstag, 19 Juli 2022 07:07
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